Wasserschaden wer zahlt
Um sich in Bezug auf Kosten etwas abzusichern, ist es hierzulande üblich, dass sich Eigentümer von Gebäuden eine Wasserschadensversicherung aneignen. Vor allem wenn es um Mietshäuser geht ist es häufig der Fall, dass Schäden durch Wasser entstehen.
Die Frage ist aber grundsätzlich, wer für den Wasserschaden aufkommen muss. Nicht jedesmal muss der Eigentümer eines Hauses auch dafür grade stehen.
Wird zum Beispiel ein Wasserschaden von einer defekten Waschmaschine eines Mieters, oder von einer überlaufenden Badewanne verursacht, so ist durchaus der Mieter haftbar und muss für die Sanierungsarbeiten finanziell aufkommen.
Sind ab die Wasserschäden auf defekte Leitungen im Mauerwerk zurückzuführen, oder dergleichen, dann ist es Sache des Vermieters für die Kosten aufzukommen.
Sehr kompliziert ist es, wenn es um Hochwasserschäden geht, die in vielen Gebieten unseres Landes jedes Jahr Menschen in den Ruin treiben. Hochwasser ist eine Naturkatastrophe und somit in den meisten Versicherungen die Wasserschäden abdecken ausgeschlossen. Hier kann nur eine spezielle Hochwasserzusatzversicherung Abhilfe schaffen. Diese kann man aber nur bekommen, wenn man nicht in einen Hochwasser typischen Gebiets wohnt.
Nicht nur Vermieter, Eigentümer und Mieter sind für Kosten bei Wasserschäden zur Rechenschaft zu ziehen, auch Handwerker sind nach der Rechtssprechung in unserem Land haftbar, wenn sich eine Wasserschaden auf eine fehlerhafte Reparatur, oder das Verlegen von neuen Leitungen usw. zurückführen lässt.
Häufig ist es für Geschädigte nicht einfach, wenn man mit einem solchen Schaden konfrontiert wird und oft ist es mit viel Schreiberei und Ärger verbunden.
Beitrag eingeschickt von Roland am 15.12.2010
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