Wasserschaden im Wohnhaus was tun?
Wichtig ist auch, das die Versicherung über den Wasserschaden informiert wird sowie der Vermieter, falls Sie Mieter sind und sich der Wasserschaden im Wohnhaus befindet. Wer nicht sofort versucht, mit diversen Maßnahmen die Nässe in den Griff zu bekommen, muss mit gesundheitlichen und auch bautechnischen Schäden rechnen, da sich in feuchten Gebäudedecken sowie am Mauerwerk Schimmelpilze bilden können. Besonders gefährlich wird es, wenn der Schaden nicht unverzüglich erkannt und behoben wird. Dann nämlich droht ein unsichtbarer Schimmel Befall, vor allem unter Bodenbelägen, der negative Auswirkungen auf die Gesundheit macht. Außer dem Schimmel besteht auch die Möglichkeit, dass es auf Grund der Nässe bzw. Feuchtigkeit auch zu Bakterienbildung kommt, die natürlich ebenfalls Gesundheitsschäden hervorrufen.
Um betroffene Räume schnellstens zu trocknen, gibt es einige Möglichkeiten. Allerdings ist es am besten, wenn ein Fachmann bzw. auch Sachverständiger zu Rate gezogen wird. Weil sie besonders Folgeschäden ausschließen können. Denn wenn nach einem bereits reguliertem Wasserschaden erst Monate oder gar Jahre verstreichen und dann noch Folgeerscheinungen zeigen, wird man kaum eine Versicherung finden die für diese Schäden aufkommt. In den seltensten Fällen übernehmen die Versicherungen auch Folgeschäden. Und die Kosten können erheblich sein. Hauptsächlich und größte Eile ist geboten, wenn die Feuchtigkeit wichtige Bücher erfasst oder sogar deren Papier zerstört hat. Und vor allem besteht bei nassem Papier die Gefahr, dass es innerhalb von 2 Tagen beginnt, Schimmel anzusetzen. Die Maßnahmen um Papier trocken zu bekommen, kann man entweder mit kaltem Luftstrom bei gehen oder bei starker Feuchtigkeit Papierhandtücher einlegen.
Die Hauptsache ist bei jedem Wasserschaden, unverzügliche Beseitigung von Schäden, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Mehr zum Thema Wasserschaden
15.12.2010 Wasserschaden wer zahlt Der Wasserschaden ist, wenn er eintritt für den Geschädigten erst einmal ein Schock. Ist dieser überstanden, ist meist eine Vielzahl von Kosten abzudecken.Nicht nur Vermieter, Eigentümer und Mieter sind für Kosten bei Wasserschäden zur Rechenschaft zu ziehen, auch Handwerker sind nach der Rechtssprechung in unserem Land haftbar, wenn sich eine Wasserschaden auf eine fehlerhafte Reparatur, oder das Verlegen von neuen Leitungen usw. zurückführen lässt. - Wasserschaden wer zahlt