Wie vorgehen bei einer Insolvenz des Bauträgers?
Bauträger sind Unternehmen, die Wohn- und Gewerbeimmobilien zum gewerblichen Verkauf anbieten. Wichtigste Tätigkeit des Bauträgers ist, das er dem Käufer das Eigentum am Grundstück sowie dem Gebäude überlässt. Das ist der hauptsächliche Unterschied zu einem Bauunternehmen. Diese bebauen Grundstücke, die dem Auftraggeber aber bereits gehören.
Der Bauträger hat eigene finanzielle Mittel oder baut mit finanziertem Kapital auf eigenes Risiko. Nachdem ein Teil verkauft wurde, erhält er Abschläge vom Käufer auf die Leistungen, die bereits getätigt wurden. Z.B. die Erstellung des Rohbaus. Diese Abschläge sind genau durch den Gesetzgeber und auch in der Makler- und Bauträgerverordnung festgelegt. Meistens werden Bauträger in Deutschland als GmbH gegründet. Andere Rechtsformen wie AG oder KG sind aber ebenso üblich. Es gibt sie sogar als Einzelunternehmer. Die Umsätze die jährlich von solchen Bauträgergesellschaften erzielt werden, bewegen sich oftmals bis zu 20 Mio Euro. Und das mit relativ geringem Personal. Manche andere erzielen auch noch höhere Summen. Sie sind dann aber meistens an eine Bauunternehmung gekoppelt oder unweit von Städten.
Da ja Grundbesitz verkauft wird, muss der Vertrag mit dem jeweiligen Bauträger auch vom Notar beurkundet werden. Für den Kunden ist der Bauträger der einzige vertragliche Partner. Es gibt aber weiterhin die Möglichkeit, neben diesem Vertrag auch noch einen Vertrag über fertig gestellte Objekte verlangen.
Soweit ganz gut. Nur wenn der Bauträger Insolvenz anmeldet kann es ein böses erwachen geben. Zunächst wird es sinnvoll sein, mit den Bauherren über mögliche Sicherheitsleistungen zu verhandeln. Denn der Auftragnehmer hat ein Recht darauf, diverse Sicherheiten für die vertraglich festgelegte Bausumme zu verlangen bzw. zu fordern. Ganz allgemein gilt, es soll auch nur das bezahlt werden, was fertig steht, also den Baufortschritt. Wenn nun die Bauträger-Insolvenz bereits eingetreten ist, sitzt der Bauherr erst einmal auf seinem unfertigen Haus solange, bis der Insolvenzverwalter darüber entschieden hat, ob der Vertrag erfüllt werden soll oder nicht.